Schlagsdorf auf Amt Rehna
Satzungen der Gemeinde Schlagsdorf
Schlagsdorf - ein kleiner Ort im Westen Mecklenburgs
Die Gemeinde Schlagsdorf liegt in einem hügeligen, seenreichen Gebiet, von denen der Mechower See und der Lankower See, die an der Grenze zu Schleswig-Holstein liegen, hervorzuheben sind. Die Stadt Ratzeburg ist nur etwa fünf Kilometer von Schlagsdorf entfernt, die Großstadt Lübeck liegt knapp 25 Kilometer nordwestlich von Schlagsdorf.
Zu Schlagsdorf gehören die Ortsteile
- Heiligeland,
- Schlagbrügge,
- Schlagresdorf.
Erstmals wird der Ort als Zlavti in der auf das Jahr 1158 datierten Dotationsurkunde Heinrich des Löwen über die Ausstattung des Bistums Ratzeburg mit Ländereien genannt.
Am 6. Oktober 1813 trafen hier in den Befreiungskriegen im "Gefecht bei Schlagbrügge" die Lützower Jäger auf die Franzosen.
In der DDR-Zeit lag Schlagsdorf inmitten des Sperrgebietes und war ohne spezielle Passierscheine nicht erreichbar.
(Quelle: Wikipedia)
place
Erstnennung vor
865
Jahren
people
Einwohner
31.12.2021
1203
school
Schüler*innen
02.03.2023
289
Änderung der Verkehrsregel
Diese Vorschrift betrifft:
- Neubauernweg
- Am Neubauernweg
- Moorweg
- Siedlerweg
Tempo-30-Zone: Diese Vorschriften gelten hier
Mit diesen Verkehrszeichen wird die Tempo-30-Zone gekennzeichnet© ADAC e.V.
Eine Besonderheit ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt: Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2. An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt.
Gelegentlich wird auf der Straße eine weiße "30" aufgebracht. Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Als Vorfahrtsregel gilt meistens rechts vor links.
Parken in Tempo-30-Zonen: Hier gelten die gleichen Vorschriften wie auf anderen Straßen. Park- und Halteverbote sind entsprechend gekennzeichnet.
Außerdem gibt es in Tempo-30-Zonen in der Regel keine Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege. Dadurch soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen sichergestellt werden. Zudem können Fahrbahnen eingeengt und andere bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen werden.
Welche besonderen Vorschriften es hier gibt, und wie hoch die Bußgelder sind, wenn Sie geblitzt werden.
- Tempo-30-Zonen beruhigen in Wohngebieten den Verkehr
- Kennzeichnung nur am Anfang und am Ende der Zone
- Geblitzt in der Tempo-30-Zone: Diese Bußgelder drohen
Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer. Die Rechtsgrundlage dazu findet man in § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie kommen nur abseits von Hauptverkehrsstraßen in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten einige besondere Regeln.
[Quelle: ADAC]
|
Tempoverstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
|
bis 10 km/h |
30 € |
|
|
|
11 - 15 km/h |
50 € |
|
|
|
16 - 20 km/h |
70 € |
|
|
|
21 - 25 km/h |
115 € |
1 |
|
|
26 - 30 km/h |
180 € |
1 |
|
|
31 - 40 km/h |
260 € |
2 |
1 |
|
41 - 50 km/h |
400 € |
2 |
1 |
|
51 - 60 km/h |
560 € |
2 |
2 |
130 Jahre Feuerwehr Schlagsdorf
Zur 850 Jahrfeier von Schlagsdorf fand im Zelt eine Festveranstaltung statt. Auf dieser wurde die Geschichte der Feuerwehr beschrieben.
Hier dazu ein Auszug aus dem Video:
Schlagbrügge - Großbrand - 1960
1960 kam es in Schlagbrügge zu einem verheerenden Großbrand. Zahlreiche Gebäude wurden ein Raub der Flammen. Ausgelöst wurde das Feuer vermutlich durch Unachtsamkeit. Die Feuerwehr aus Schlagsdorf sowie die Wehren der umliegenden Orte kämpften gegen den Brand, konnten ihn jedoch kaum unter Kontrolle bringen. So blieb letztlich nur die Möglichkeit, die angrenzenden Gebäude zu schützen und ein Übergreifen der Flammen zu verhindern.
Auch in Ratzeburg wurde das Feuer bemerkt. Die dortige Feuerwehr machte sich umgehend auf den Weg, um Hilfe zu leisten, kam jedoch nur bis Wietingsbek. Am Schlagbaum wurde den Ratzeburger Kameraden die Weiterfahrt verwehrt. Kein Verantwortlicher der DDR verfügte offenbar über die Befugnis, die Einsatzkräfte passieren zu lassen. Die Sorge schien größer zu sein, dass mehr Menschen das Land verlassen könnten, als zuvor eingereist waren...
Ausgewählte Dokumente - aus der Frühzeit der Feuerwehr
In den nächsten Tagen wird dieser Bereich durch weitere historische Dokumente ergänzt!
Schlagsdorf, 2. Februar 1932 – Generalversammlung
In der letzten Woche hielt die hiesige Freiw. Feuerwehr beim Kameraden W. Hecht ihre erste Hauptversammlung im neuen Jahre ab, die von 21 Kameraden zu 84 Prozent besucht war.
Hauptmann Joh. Meyer eröffnete und leitete die Versammlung und gab den Jahresbericht für 1931. Aus ihm entnehmen wir folgendes:
Es fanden im letzten Jahre 6 Übungen statt, an denen sich im Durchschnitt 80,3 Prozent der Kameraden beteiligten.
Generalversammlungen wurden im ganzen vier abgehalten.
Zur Feuerbekämpfung wurde die Wehr dreimal alarmiert.
Im August brannte die Strohmiete des Kätners Ch. Schöning hierselbst, und am 10. Oktober wurde die Wehr telefonisch zum Großfeuer in Raddingsdorf gerufen, wo das Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Hauswirts Retelsdorf und der Hauswirtswitwe Blohm brannte, desgleichen die Scheune des Hauswirts Lenzen.
Die Mitgliederzahl betrug 27 aktive und 16 passive.
Von den aktiven Kameraden traten aus:
Walter Wilms (freiwillig) und W. Henden (durch Fortzug).
Eingetreten ist Kamerad Willi Wilms.
Von den passiven Kameraden ist W. Reimers durch Tod ausgeschieden.
Aufgenommen wurde Lehrer Tiedemann. Uniformierte Ehrenmitglieder besaß die Wehr 2, von denen das Ehrenmitglied J. Wilms der Wehr durch den Tod genommen wurde.
Ehrenhauptmann ist W. Grunewald.
Für 20jährige treue Dienstzeit erhielt Kamerad W. Sterlen den 4. Stern.
Für 5jährige treue Dienstezeit erhielten die Kameraden
D. Wittfoth, G. Kähler und E. Retelsdorf den 1. Stern.
Den Kassenbericht gab Kamerad W. Boye.
Die Jahreseinnahme beläuft sich auf 369,70 Mark und die Ausgabe auf 299,65 Mark,
so daß ein Kassenbestand von 70,05 Mark verbleibt.
Die Kasse wurde geprüft und dem Kassier Entlastung erteilt.
Zum Schluss gab Hauptmann Joh. Meyer die Dienstalter der einzelnen Kameraden bekannt.
Die Spritze fahren E. Kofahl und E. Blunk
den Mannschaftswagen W. Böhmker und H. Klasen.