Angelverein Schlagsdorf e.V.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
(Beschlüsse die zurzeit (01.01.2023) noch Bestand haben)
- Festlegung und Bestätigung der Termine für das kommende Jahr auf der Mitgliederversammlung (November jedes Jahr)
Jedes Mitglied leistet 4 Stunden Arbeitsdienst. Bei Nichtzahlung Ausschluss bei der Ausgabe der Angelkarten (02.07.1998) - Unentgeltliche Pachtung von Bülten und Molkereiteich (13.01.2000) - Verpflichtung über Pflege- und Sauberkeitsmaßnahmen
- Beschluss des AV Schlagsdorf als Kreisfreier Verein (1.12.2001) - Am 19.06.2002 Bestätigung durch LAV-MV
- Vereinsmitglieder ab dem 70. Lebensjahr werden von den Arbeitseinsätzen freigestellt (07.12.2002)
- [Umstellung der Kassierung der Beiträge (15.11.2014) - Überweisung der fälligen Beiträge bis zum 01. November für das kommende Kalenderjahr(siehe Zahlungskonditionen)
- Angeln am Bülten (12.11.2016)
- - Jeden ersten Sonntag im Monat von März bis Oktober
- - 1x Handangel pro Mitglied
- - 1x massigen Karpfen pro Angel Tag
- - Angelzeit von 06:00 bis 12:00 Uhr
- Gewässerordnung für unsere Pachtgewässer (12.11.2016)
- Die Gewässerordnung des LAV M/V gilt äquivalent an unseren beiden Pflegegewässern - Beschluss einer neuen Beitragsordnung 01./2020 (31.08.2019)
- Neufassung der Satzung durch Beschlussfassung in Schriftform (Nov. 2020)
- Änderung der Beitragsordnung des Angelverein Schlagsdorf e.V. (12.02.2023)
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Rechtsform:
VR-Nr.: 4340
Amtsgericht Schwerin
St-Nr.: 090/141/03276
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